Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für jeden Auftrag an die Rail-tec KLG, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
1. Vertragsgegenstand und Geltung
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Rail-tec KLG (nachfolgend «Rail-tec») und ihren Kunden. Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot und den zugehörigen Anhängen beschriebenen Leistungen.
1.2 Bei widersprüchlichen Regelungen innerhalb der Vertragsdokumente gilt folgende Reihenfolge: schriftliche Auftragsbestätigung durch Rail-tec, Angebot von Rail-tec, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
2. Leistungsumfang und -erbringung
2.1 Ein Vertrag kommt ausschliesslich durch schriftliche Vereinbarung zustande, in der Regel durch ein Angebot von Rail-tec und eine schriftliche Annahme durch den Kunden. Reduktionen oder Änderungen des Leistungsumfangs berechtigen Rail-tec zur Nachkalkulation bereits erbrachter Leistungen. In diesem Fall entfallen gewährte Rabatte, welche zu Standardkonditionen nachverrechnet werden. Verbindlich sind ausschliesslich schriftliche Vereinbarungen, einschliesslich E-Mail oder Fax.
2.2 Die Leistungen werden direkt durch Rail-tec erbracht.
2.3 Sofern Reaktions-, Interventions- oder Bereitschaftszeiten erforderlich sind, werden diese im Angebot geregelt. Gibt es keine solche Regelung, erfolgt die Koordination individuell mit dem Kunden.
2.4 Zusätzliche Leistungen ausserhalb des vertraglich vereinbarten Umfangs bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung. Notfallmassnahmen bei höherer Gewalt, Vandalismus oder Naturereignissen gelten als Zusatzleistungen.
3. Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vertraglich vereinbarte Vergütung ist für die ordnungsgemäss erbrachten Leistungen geschuldet.
3.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand. Die jeweils gültigen Stundensätze gelten für Leistungen während der regulären Geschäftszeiten. Anfahrts- und Reisezeiten gelten als Arbeitszeit. Standardansätze von Rail-tec kommen zur Anwendung, sofern keine spezifischen Sätze vereinbart wurden.
3.3 Ein allfälliger Festpreis beruht auf den bei Vertragsabschluss bekannten Rahmenbedingungen. Ändern sich diese wesentlich und unvorhersehbar, ist Rail-tec zur Preisanpassung berechtigt.
3.4 Rail-tec behält sich das Recht vor, Preise jährlich per 1. Januar gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) anzupassen.
3.5 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Projektabschluss oder bei längeren Projekten in vereinbarten Teilzahlungen. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen. Bei Verzug werden CHF 150.– Mahngebühr sowie gesetzliche Verzugszinsen fällig. Zudem behält sich Rail-tec das Recht vor, Folgeaufträge auszusetzen. Standardwährung ist CHF. In Ausnahmefällen kann in EUR zum aktuellen Tageskurs fakturiert werden.
4. Qualität und Notfallmassnahmen
4.1 Rail-tec erbringt ihre Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt und achtet auf die Einhaltung aller relevanten Vorschriften zum Arbeits-, Unfall- und Umweltschutz, soweit möglich.
4.2 In Situationen akuter Gefahr, in denen eine vorherige Rücksprache mit dem Kunden nicht möglich ist, ist Rail-tec berechtigt, eigenverantwortlich alle notwendigen Massnahmen zur Schadensvermeidung oder -begrenzung zu treffen. Für den hierdurch entstandenen Aufwand sowie die erbrachten Leistungen besteht ein Anspruch auf angemessene Vergütung gemäss den gültigen Rail-tec-Tarifen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zur Geschäftsführung ohne Auftrag.
5. Termine
5.1 Vereinbarte Termine gelten als Richtwerte, sofern diese nicht schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Rail-tec bemüht sich um fristgerechte Leistungserbringung, haftet jedoch nicht für Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden.
5.2 Verzögert sich die Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist Rail-tec berechtigt, die entstandenen Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt sicher, dass Rail-tec alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig erhält, um die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen.
6.2 Verzögert der Kunde die Leistungserbringung durch unzureichende Mitwirkung, verlängern sich die vereinbarten Fristen entsprechend.
7. Haftung
7.1 Rail-tec haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
7.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
7.3 Die Haftung ist in jedem Fall auf den Auftragswert beschränkt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Rail-tec.
9. Geheimhaltung
9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
10. Datenschutz
10.1 Rail-tec verarbeitet personenbezogene Daten gemäss der geltenden Datenschutzerklärung, welche auf der Website verfügbar ist.
11. Vertragsdauer und Kündigung
11.1 Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Verträge als unbefristet und können von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
12.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frauenfeld, Schweiz.
Stand Juni 2025
